- Unterstützung für die Mietrechtsnovelle
- Wohnraumförderung muss weitergehen
Berlin – "Die Umsetzung der Energiewende der Bundesregierung, der demografische Wandel, die bevorstehende Änderung des Mietrechts sowie die Zukunft der sozialen Wohnraumförderung werden die bestimmenden Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Jahr 2012 sein",  erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes auf dem Jahresempfang der Spitzenvereinigung am 18. Januar. Die BSI hat zum Jahresauftakt ein Positionspapier mit ihren politischen Positionen veröffentlicht. "Gerade auch im Themenbereich Steuern und Finanzierung müssen richtige Weichenstellungen vorgenommen werden, damit die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft weiterhin wie bisher ein stabilisierender Faktor der deutschen Volkswirtschaft bleibt", so Gedaschko. Ein Auszug der Positionen:
Klimaschutz:
Das von der Bundesregierung im September 2010 verabschiedete Energiekonzept und die Beschlüsse zur beschleunigten Energiewende vom 6. Juni 2011 sind aus Sicht der BSI die wichtigsten Entscheidungen der aktuellen Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Der aufgezeigte Entwicklungspfad und die formulierten Ziele sind jedoch nach wie vor ambitionierter als die bisher sichtbaren Umsetzungsschritte, allen voran die Ausstattung des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms und die Aufteilung der Mittel aus dem Energie- und Klimafonds sowie die bisher fehlenden steuerlichen Anreize für alle privaten Gebäudeeigentümer. "Ambitionierte Klimaschutzziele brauchen ambitionierte und verlässliche Förderung", forderte Gedaschko. "Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist mittelfristig eine staatliche Förderung in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich erforderlich. Nur so kann ein ausreichender Fördereffekt für höhere Standards angeboten werden, deren Sanierungshäufigkeit gesteigert werden soll." Mindestens genauso wichtig sei angesichts mehrjähriger Planungszyklen im Immobilienbereich eine Verstetigung der Förderung über 2014 hinaus. "Die ab 2015 geplante Umstellung der Fördermittel auf haushaltsunabhängige Mittel schafft erneut starke Unsicherheit", erklärte Gedaschko. Diese habe in der Vergangenheit bereits zu einem deutlich spürbaren Rückgang der Sanierungsrate geführt. Den Vermittlungsausschuss zum geplanten Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen mahnte er mit Blick auf dessen nächste Sitzung am 8. Februar zu einem positiven Abschluss, um auch Privateigentümer stärker in die energetische Sanierung einzubinden.
Wohnen im Alter:
Die BSI tritt mit Nachdruck dafür ein, das KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" wieder mit Mitteln des Bundes auszustatten. Ab dem 1. April wird es lediglich als Eigenprogramm der KfW fortgeführt. Konsequenz: Das Programm wird aufgrund höherer Zinsen nicht nur für die professionelle Wohnungswirtschaft, sondern auch aufgrund des Wegfalls der Zuschussvariante für Eigentümer und Mieter deutlich unattraktiver. "Angesichts der großen Aufgabe, den Wohnungsbestand an die künftigen Herausforderungen der Gesellschaft anzupassen, ist ein Förderverzicht nicht angemessen", erklärte Gedaschko. "Denn die Deutschen werden immer älter." Laut der jüngsten Studie "Wohnen im Alter" des Kuratoriums deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gibt es bis 2015 einen Mehrbedarf von 2,5 Millionen altersgerechten Wohnungen. Bis 2020 wird dieser Bedarf sogar auf etwa drei Millionen steigen. Daher ist die Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum sowie Betreuungs- und Pflegeangeboten eine zentrale Zukunftsaufgabe für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Auch die Pflegekassen müssten einen höheren Beitrag für die Anpassung an den demografischen Wandel leisten und beispielsweise mobilitätsfördernde Umbauten beim Gebäude- und Wohnungszugang und Barrierereduzierungen innerhalb der Wohnungen fördern.
Soziale Wohnraumförderung:
Die Notwendigkeit der Transferleistungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung auch nach 2013 hob Gedaschko deutlich hervor. Für die Jahre 2007 bis 2013 zahlt der Bund jährlich rund 518 Millionen Euro Kompensationsleistungen – diese Zahlung soll allerdings im kommenden Jahr überprüft werden. "Angesichts der Wohnraumverknappung in einigen Ballungsregionen und wirtschaftlich starken Städten ist die Förderung von Wohnraum gerade für sozial schwächer gestellte Menschen in diesen Regionen unverzichtbar", mahnte Gedaschko. Sonst drohten erhebliche soziale Probleme in den Quartieren, bis hin zu einer sozialen Segregation. "Der demografische Wandel, die Notwendigkeit energetischer Sanierungen im Gebäudebestand und der strukturelle Wandel der Wohnungsmärkte, der sich regional unterschiedlich vollzieht, erfordern ein höheres Maß an Engagement in der Förderpolitik", so Gedaschko. Zudem sei in vielen Wohnungsteilmärkten der Umbau von Bestandswohnungen für das bezahlbare familien- oder altengerechte Wohnen erforderlich. "Wir appellieren an die Länderchefs, sich auch für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Fortsetzung der investiven Zweckbindung auf Länderebene einzusetzen." Das würde bedeuten, dass die Mittel durch Zweckbindung auch zukünftig ausschließlich für die soziale Wohnraumförderung und zur Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben eingesetzt werden können.
Mietrecht:
Als eine wesentliche klimapolitische Weichenstellung sieht die BSI den im Oktober 2011 erschienenen Entwurf des Bundesministeriums für Justiz für eine Änderung des Mietrechts. "Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf ist sozial ausgewogen, da er einen interessengerechten Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter schafft. Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist jedenfalls nicht erkennbar", so Gedaschko. Die BSI hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Grunderwerbsteuer:
Anlässlich ihres Jahresempfangs hat die BSI außerdem eine Studie zur Grunderwerbsteuer vorgelegt. Mehr Infos auf www.bsi-web.de
Das vollständige Positionspapier der BSI finden Sie hier: Positionspapier Jahresauftakt 2012759.25 KB
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Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertritt bundesweit und auf europäischer Ebene die Interessen von sieben immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden. BFW, GdW, IVD, DDIV und BVI bewirtschaften rund 12 Mio. Wohneinheiten und verwalten weitere rund 250.000 Gewerbeeinheiten. Der vdp steht für 63 Prozent der gewerblichen und 26 Prozent der Wohnimmobilien-Finanzierung, der VGF für mehr als drei Viertel des Marktes der Anbieter geschlossener Fonds. Die BSI steht damit für nahezu die Hälfte aller Mietverhältnisse in Deutschland.

